Seit 2012 sind in Niedersachsen Schottergärten verboten. Das wissen nicht alle und das schert nicht alle. Auch in den Bauaufsichtsbehörden, in deren Zuständigkeit die Einhaltung der Bauvorschriften fällt, war das Schottern lange kein Thema. Doch in Zeiten des Klimawandels und des Artensterbens verbietet sich Ignoranz.
Das hatte das Umweltministerium in Hannover 2019 erkannt und die Kommunen im Land mit einem Runderlass angewiesen, das geltende Recht umzusetzen und den Rückbau von Schottergärten anzuordnen sowie gegen die unzulässige Überschreitung von der in Bebauungsplänen begrenzten Flächenversiegelung vorzugehen.
Kreisverwaltung verzichtet auf Kontrolle
Doch vielfach blieb es bei schriftlichen Hinweisen an Bauherren und Grundeigentümer. Auf Kontrollen verzichteten fast alle Kommunen. Zuständig sind in der Regel die Landkreise als Bauaufsichtsbehörden. So in Rotenburg. Die Kreisverwaltung setzt auf Information und Sensibilisierung der Grundbesitzer. Zudem fehlt es in Rotenburg an Information über Verstöße, da keine Kontrollen stattfinden.
Die Städte und Gemeinden halten derweil unter Hinweis auf die Zuständigkeit des Kreises still. Hier wiederholt sich die seit Jahrzehnten geübte Praxis des Umgangs mit der verbreiteten illegalen landwirtschaftlichen Nutzung von Wegeseitenrändern - nur mit getauschten Rollen.
Städte setzen Frist für das Entschottern
Doch beim Thema Schottern und exzessiv Pflastern bröckelt die Front der Untätigen. Die Stadt Diepholz hat 2020 ein Auge auf die Grundstücke in Neubaugebieten geworfen und rund 100 Eigentümer aufgefordert, Flächen zu entsiegeln. Die Stadt Achim kontrolliert ebenfalls, was sich in des Bürgers Garten tut. Die Schottergärtner unter ihnen haben eine Frist gesetzt bekommen, bis zu dessen Ende sie die Steine entfernt haben müssen. Desgleichen in der Stadt Verden. Dort haben Kontrolleure der Bauaufsicht festgestellt, dass zwischen 30 und 60 Prozent der Grundeigentümer in Neubaugebieten zu den Schotterern gehören. 100 von ihnen haben bis September 2023 Zeit, die Steinwüsten vor dem Haus zu beseitigen.
Die Stadt Walsrode und die Samtgemeinde Rethem im Heidekreis zählen ebenfalls zu denen, die ins Handeln kommen. In Walsrode hat die Überprüfung von 390 Grundstücken in vier Baugebieten ergeben, dass 47 illegale Schottergärten existieren. Wer sich schuldig gemacht hat, der muss den Schotter auf seiner Scholle bis Ende 2023 abgeräumt haben. Das Rathaus in Rethem geht noch einen Schritt weiter, indem es auch überdimensionierte Pflasterflächen und Kunstrasen ins Visier nimmt.